Wort davor: Kanzleiperson

Kanzleipersonal
Erklärung: erst im 18. Jh. belegter Sammelbergriff für die Bedienten einer Kanzlei, oft auch nur für niedere Kanzleibediente.
vgl. Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleipetschaft

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