Wort davor: Kanzleipedell

Kanzleiperson
Erklärung: seit Mitte 16. Jh. verbreitete Bezeichnung für (vereidigten) Kanzleibedienten vorwiegend gehobenen Ranges.
sprachliche Erläuterung: meist pl. gebr.

Kanzleiperson (I)
Erklärung: zum Begriff (Umschreibungen des erfaßten Personenkreises).

Kanzleiperson (II)
Erklärung: Aufgaben- und Tätigkeitsbereich, der alle Kanzleigeschäfte umfaßt.
Kanzleiperson (III)
Erklärung: sonstige rechtl. Bestimmungen.

Kanzleiperson (III 1)
Erklärung: Bestellung, Vereidigung, Entlassung.
vgl. Kanzleibesetzung.
Kanzleiperson (III 2)
Erklärung: Dienstaufsicht.
Kanzleiperson (III 3)
Erklärung: bes. Ge- und Verbote im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit (oben II).
Kanzleiperson (III 4)
Erklärung: Entlohnung.
vgl. Kanzleibesoldung.
Kanzleiperson (III 5)
Erklärung: Gerichtsstand.

Wort danach: Kanzleipersonal

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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