Wort davor: Kanzleipaket

Kanzleipapier
Erklärung: für die Kanzleiausfertigungen zu benützendes Papier, dessen Art und Größe (örtlich unterschiedlich) vorgeschrieben ist.

Wort danach: Kanzleipaß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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