Wort davor: Kanzleioffizial
Kanzleioffiziant
Erklärung:
wie Kanzleioffizial, aber häufiger gebraucht.
- Belegtext:
der cantzley-officianten nothduerftige aufsicht bey der cantzley gehalten wird
Datierung: 1610
Fundstelle: SammlReichshofrat 282
[weitere Angaben: ebd. 288]
- Belegtext:
wuerde in keinen zweiffel gesetzt, es werden sowohl die cantzley-officianten, als andere derselben verwandten, ihrer verpflichtung nach, zu ehr und reputation einer solchen hohen
kayserlichen cantzley [Reichshofkanzlei] ... wohl ingedenck ... seyn, alle ihre verrichtung also vorzunehmen, damit die nun von etlichen roemischen kaysern aufgerichte und von
jetziger kayserl. majestaet approbirte cantzley-ordnung in allen ihren puncten festiglich gehalten werde
Datierung: 1610
Fundstelle: SammlReichshofrat 289
- Belegtext:
wöllen wir [Fürstbischof] ... unser burger und inwohner unserer statt Wirtzburg nach volgende vier ... gradus der staendte außgetheilet haben ..., zu den andern [dh.
2. Grad] unsere cantzley- auch cammer officianten und verwandten
Datierung: 1617
Fundstelle: WürzbDiözGBl. 27 (1965) 116
[weitere Angaben: vgl. ebd. 124]
- Belegtext:
damit ... diese ... vnsere [fürstbischöfliche] ... verordnung [fuer die cancelley] ... vnterthaenigst befolget, vnd sich niemand mit der vnwissenheit entschuldigen koenne, so
solle dieses ... decret ... auch denen cantzley-officianten vnd pedellen, so viel dieselbe diese ... verordnung betrifft, daruon nachricht gegeben werden
Datierung: 1707
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 412
- Belegtext:
dass die in solchen sachen [in provincialibus und justizsachen] angestelte canzleiräth und officianten [ein Wort?] von dem ersten canzler an den anderten gewiesen werden
Datierung: 1720
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 355
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
unsere [fürstbischöfliche] gesamte geheime und hof räte wie auch übrige regierungs- und cantzley officianten und bediente [sich nach der Kanzleiordnung zu richten haben]
Datierung: 1749
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: ArchUFrk. 68 (1929) 109
- Belegtext:
[der Kanzler hat zu sorgen, daß die Sekretäre und] kanzleiofficianten die ihnen aufgetragene jurisdictionsspeeren, dann die errichtung deren inventarien
nicht verschieben, über die bewilligten schätz-einantwortung und licitirungen ihre relationes unverweilt erstatten, das ihnen anvertraute regierungssigill nach angelegter speer dem taxamt sogleich zuruckstellen
und die bey den licitationen erlöste gelder, wann nicht ein anders verordnet wäre, binnen 24 stunden zu regierungshanden erlegen
Datierung: 1759
Fundstelle: NÖStatthalterei 72
- Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 427
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1787
Fundstelle: KurpfSamml. III 315
- Belegtext:
hat dieser canton kuerzlich eine uniform fuer seine directorialen mitglieder und canzleyofficianten eingefuehrt
Datierung: 1788
Fundstelle: Kerner,RRittersch. II 215
- Belegtext:
die meisten cantone [Ritterkantone] ... haben ihre buergerliche cassiere, an welche ... die steuren von den adelichen mitgliedern und ritterschaftlichen unterthanen eingeliefert
werden muessen, als worueber solche alljaehrlich ordentliche rechnung abzulegen haben, die von den canzleyofficianten durchgegangen ... wird
Datierung: 1788
Fundstelle: Kerner,RRittersch. II 322
- Datierung: 1791
Fundstelle: KurpfSamml. V 228
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- in Google Books
- Belegtext:
zur ausfertigung der von dem k.g. [Reichskammergericht] resolvirten sachen sind ... mehrere kanzleyofficianten angestellt
Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 230
- Belegtext:
saemmtliche kanzellei-offizianten ... haben sich bei allen in der naehe der geschaeftslokalitaet ausbrechenden feuersgefahren ... dahin zu begeben
Datierung: 1791
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 182
- Belegtext:
jurisdiction ueber die ritterschaftliche canzleyofficianten
Datierung: 1795
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. IV 553
- Belegtext:
[Übschr.:] von den niedern canzleyofficianten und deren bestimmung
Datierung: 1798
Fundstelle: Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 155
- Datierung: 1800
Fundstelle: NCCPruss. X 2974
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1818
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 1 S. 424
- Datierung: 1819
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 2 S. 449
- Belegtext:
die specialaufsicht ... über das ... inventarium [der Kasse des Deutschen Bundes führt] ... derjenige canzleiofficiant, welchen der canzleidirector hierzu beauftragt
Datierung: 1820
Fundstelle: StaatsAktDtBund. II 195
Wort danach: Kanzleioffizier
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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