Wort davor: Kanzleiobliegenheit
Kanzleioffizial
Erklärung:
Sammelbegriff für Kanzleibediente.
sprachliche Erläuterung:
pluralisch gebraucht.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
besteht sie [Reichshofkanzlei] aus ... 7) verschiedenen kanzley officialen (kanzellisten)
Datierung: 1784
Fundstelle: Hanzely,Reichshofrat. I 110
- Belegtext:
[die] registratoren ... die noethige ausfertigungen unter die kanzleyofficialen vertheilen
Datierung: 1784
Fundstelle: Hanzely,Reichshofrat. I 129
- Belegtext:
[die Advokaten sollen sich] gegen den richter und insonderheit die hochfuerstlichen herren raethe, canzley- und uebrige officiales ... bescheidenlich erzeigen
Datierung: oJ. (18. Jh.)
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 900
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Wort danach: Kanzleioffiziant
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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