Kanzleioberdirektion
Erklärung:
Leitung des Staatsrats für inländische Angelegenheiten.
vgl.
Kanzleidirektion.
Wort danach: Kanzleiobliegenheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten