Wort davor: Kanzleinotwendigkeit

Kanzleioberdirektion
Erklärung: Leitung des Staatsrats für inländische Angelegenheiten.
vgl. Kanzleidirektion.

Wort danach: Kanzleiobliegenheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten