Wort davor: Kanzleinotdurftskosten

Kanzleinote, Kanzleinotel
Erklärung: wie Kanzleizettel.
vgl. Kanzleiausfertigung.
Sachhinweis: PublPreußStArch. 78 p. 30 (hier aber Notel in der Bed. von Konzept mit der Neben-Bed. von Wortlaut, Tenor, Fassung).

Wort danach: Kanzleinotwendigkeit

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