Kanzleinote, Kanzleinotel
Erklärung:
wie Kanzleizettel.
vgl.
Kanzleiausfertigung.
Sachhinweis:
PublPreußStArch. 78 p. 30 (hier aber Notel in der Bed. von Konzept mit der Neben-Bed. von Wortlaut, Tenor, Fassung).
Wort danach: Kanzleinotwendigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten