Wort davor: Kanzleinegotium
Kanzleinotar
vgl.
Kanzleiverwandte.
Wortbildungshinweis: zu
Notar.
Sachhinweis:
MIÖG. 33 (1912) 439 Anm. 2.
- Belegtext:
daß ... cammer-richter, beysitzer, verwalter, protonotarien, ... advocaten, procuratoren, cantzley-notarien ..., so an dem kayserl. cammer-gericht ... seyn oder zu handeln haben
werden, ... diese cammer-gerichts-ordnung ... bey vermeidung der straff ... festiglich ... halten
Datierung: 1555
Fundstelle: RAbsch. III 45
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
der gerichtsaktuarius, der allerlei benennungen, protonotarius, kanzley- und gerichtsnotarius, stadt-, amts- und gerichtsschreiber, hat, ist eine von der
obrigkeit vereidete person, um alle gerichtshandlungen zu verzeichnen
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 197
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kanzleinotdurft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten