Wort davor: Kanzleinebenstube

Kanzleineglektenbüchse
Erklärung: in einer Kanzlei aufgestelltes Behältnis zur Aufbewahrung von Versäumnis- und Strafgeldern.
vgl. Kanzleilade.

Wort danach: Kanzleinegotium

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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