Wort davor: Kanzleinebenstube
Kanzleineglektenbüchse
Erklärung:
in einer Kanzlei aufgestelltes Behältnis zur Aufbewahrung von Versäumnis- und Strafgeldern.
vgl.
Kanzleilade.
- Belegtext:
woferne jemand ... sich ... (in das canzleizimmer) eindringen wollte, so haben es ihme nicht nur die canzley-raethe ... untersagen zu lassen, sondern auch, wann er einheimisch, mit 15 kr. straff anzusehen
und solche gelder in die canzley-neglecten-buechse zu legen
Datierung: oJ. (vor 1751)
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Ansbach
Fundstelle: Moser,KlSchr. I 487
Wort danach: Kanzleinegotium
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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