Wort davor: Kanzleimobilien

Kanzleimoderation
Erklärung: durch einer Kanzlei vorgenommene Minderung, Verringerung von Geldforderungen?
Wortbildungshinweis: zu Moderation (I).

Wort danach: Kanzleimonatsrechnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten