Wort davor: Kanzleiministerialfunktion

Kanzleimitglied
Erklärung: wie Kanzleiangehörige.
vgl. Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleimittel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten