Wort davor: Kanzleimeinung

Kanzleimemorial
Erklärung: an eine Kanzlei gerichtete Anweisung oder Anleitung zur ständigen Beachtung bei den Kanzleigeschäften.
vgl. Kanzleiordnung.
Wortbildungshinweis: zu Memorial (III).
Sachhinweis: Uffenbach(4) 28-32.

Wort danach: Kanzleiministerialfunktion

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten