Wort davor: Kanzleimeinung
Kanzleimemorial
Erklärung:
an eine Kanzlei gerichtete Anweisung oder Anleitung zur ständigen Beachtung bei den Kanzleigeschäften.
vgl.
Kanzleiordnung.
Wortbildungshinweis: zu
Memorial (III).
Sachhinweis:
Uffenbach(4) 28-32.
- Belegtext:
das churmainzische kanzleymemorial [für die Reichskanzlei] 1610 giebt ... folgende vorschrift
Datierung: 1792
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. III 432
- Belegtext:
man hat verschiedne reichs- und landes-gesetze gegen diesen unfug [zu enger Zeilenabstand bei Schriftstücken] der advocaten, canzlisten und copisten, z.b. ... canzley-memorial 1713 § 16
Datierung: 1793
Fundstelle: Bischoff,Kanzlei. I 300
Wort danach: Kanzleiministerialfunktion
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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