Wort davor: kanzleimäßig

Kanzleimatrikel
Erklärung: von einer Kanzlei geführtes amtliches Verzeichnis.
vgl. Kanzleibuch (II), Kanzleitafel (II).
Wortbildungshinweis: zu Matrikel.

Wort danach: Kanzleimeinung

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