Wort davor: Kanzleimannlehen

kanzleimäßig
Erklärung: wie kanzleiisch.

kanzleimäßig (Spiegelstrich 1)
Erklärung: in sachlich einschlägigen Buchtiteln.

Wort danach: Kanzleimatrikel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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