Wort davor: Kanzleimannlehen
kanzleimäßig
Erklärung:
wie kanzleiisch.
- Belegtext:
daß das privilegium kantzleymaeßig ... eingerichtet ... werde
Datierung: 1705
Fundstelle: NStaatsbMag. I 801
- Belegtext:
[des zur Kopistenstelle Ausersehenen] hand würde bald kanzleimäßig werden
Datierung: 1746
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VII 162
- Belegtext:
dise art, etwas cantzley-maeßig vorzutragen, zu beschliessen, auszufertigen u.s.w. laesset sich nicht bloß durch einen guten ... verstand erreichen, sondern es gehoeret eine anleitung, oder doch eine ... erfahrung, darzu
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 5
- Datierung: 1757
Fundstelle: Moser,KlSchr. VI 265
- Datierung: 1762
Fundstelle: Hoffmann,Staatsgesch. III 198
- Datierung: 1773
Region/Autor/Textsorte:
Kursachsen
Fundstelle: SchulO.(Vormbaum) III 680
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 459, 462 u. 533
- Datierung: 1791
Fundstelle: KurpfSamml. V 18
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- in Google Books
- Datierung: 1792
Fundstelle: Herchenhahn,Reichshofrat II 319
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1808
Fundstelle: Campe II 884
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1817
Fundstelle: SystSammlSchleswH. I 307
- Datierung: 1830
Fundstelle: SammlArnsberg II 111
kanzleimäßig (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
in sachlich einschlägigen Buchtiteln.
- Belegtext:
[Gottfried Schmotther,] der dresdnisch canzleimäszige wie auch zu rechnungssachen sich anschickende schreiber und rechner oder gründliche unterweisung, Dresden und Leipzig 1723
Fundstelle: DWB. V 180
[weitere Angaben: vgl. Heumann,Opuscula 630]
- Belegtext:
Joh. Gottl. Vogeln ... gruendliche anweisung zum vorzueglich- canzley-maeßigen zierlich und fluechtigen zugwerk sowohl derer initial-buchstaben als allerhand andern zuegen [1746]
Fundstelle: Breitkopf,Spielk. II 62
- Belegtext:
Joh. Friedr. Vicum ... der canzleymaeßige ... schreibe-schueler, sowohl in staedten als auf dem lande [Dresden 1775]
Fundstelle: Breitkopf,Spielk. II 61
Wort danach: Kanzleimatrikel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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