Wort davor: Kanzleilexikon

Kanzleimangel
Erklärung: in der Organisation oder Geschäftsführung einer Kanzlei herrschende Unvollkommenheit.
vgl. Kanzleifehler.

Wort danach: Kanzleimanipulation

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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