Wort davor: Kanzleilade
Kanzleilagerbuch
Erklärung:
bei einer Kanzlei verwahrtes Lagerbuch (I)?
vgl.
Kanzleibuch (II).
- Belegtext:
sollen ... vnnsere canntzlei leggerbucher [ein Wort?] ..., souiel dern bie dieses vnnsers stifftes cantzlienn befundenn werden, richtig inuentert vnnd vorzeichnet,
vnnd solch inuentarium zweifacht, vnnd eins bie vnnser hoffcanntzlei, daß annder in archiuum, so wir [Herzog] darzu verordnen wollen, vorwarlich biegelacht werdenn
Datierung: 1592
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 35
- Datierung: 1652
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 134
[weitere Angaben: ein Wort?]
Wort danach: Kanzleilehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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