Wort davor: Kanzleilabores
Kanzleilade
Erklärung:
Behältnis zur Aufbewahrung von Kanzleiakten und Kanzleigeldern.
vgl.
Büchse,
Kanzleihändellade,
Kanzleikasten,
Kanzleineglektenbüchse,
Kanzleisack,
Kanzleischrank,
Kanzleitrog,
Kanzleitruhe,
Kasten,
Kiste,
Lade,
Truhe.
- Belegtext:
wellen wir [Herzog], das der registrator ... die gemainen cannzleyladen aller renntambt vnnd gerichten ... durchsueche vnnd vas für hanndlungen zesamen gehörig
... zusamen pinde, mit deme er also der strittigen vnd hanngenden sachen, auch der partheyen namen gueten bericht bekhomen vnnd hinnach mit herfürsuechung der notturfft yedesmals desto behenndter vnnd prauchsamer sein müge
Datierung: 1566
Fundstelle: QBehGBayr. 139
Wort danach: Kanzleilagerbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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