Wort davor: Kanzleilabores

Kanzleilade
Erklärung: Behältnis zur Aufbewahrung von Kanzleiakten und Kanzleigeldern.
vgl. Büchse, Kanzleihändellade, Kanzleikasten, Kanzleineglektenbüchse, Kanzleisack, Kanzleischrank, Kanzleitrog, Kanzleitruhe, Kasten, Kiste, Lade, Truhe.

Wort danach: Kanzleilagerbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten