Wort davor: Kanzleikuriale
Kanzleilabores
Kanzleilabores (I)
Erklärung:
wie Kanzleiarbeit.
Kanzleilabores (II)
Erklärung:
übertragen die für die Kanzleiarbeit zu leistende Kanzleigebühr.
- Belegtext:
[die] procuratores sollen die taxirte canzley-labores von ihren parthien fleißig einmahnen, und was sie solcherhalben einbringen, unverzueglich in die canzley lieffern
Datierung: 1748
Fundstelle: RAbsch. Reg. zu III u. IV s.v. Canzley-Gefälle
Wort danach: Kanzleilade
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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