Wort davor: Kanzleikuriale

Kanzleilabores

Kanzleilabores (I)
Erklärung: wie Kanzleiarbeit.

Kanzleilabores (II)
Erklärung: übertragen die für die Kanzleiarbeit zu leistende Kanzleigebühr.

Wort danach: Kanzleilade

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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