Wort davor: Kanzleikopie

Kanzleikopist
Erklärung: Schreiber in einer Kanzlei, der als Gehilfe des Kanzleisekretärs im 16.Jh. weitgehend wie ein Kanzleikonzipist tätig ist, später vorwiegend zum Abschreiben verwendet wird; meist nur Kopist genannt.
vgl. Kanzleiverwandte.
Sachhinweis: Ruhnke,Hofmusikkoll. 106-108.

Wort danach: Kanzleikorrespondent

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