Kanzleikopist
Erklärung:
Schreiber in einer Kanzlei, der als Gehilfe des Kanzleisekretärs
im 16.Jh. weitgehend wie ein Kanzleikonzipist tätig ist, später vorwiegend zum Abschreiben verwendet wird; meist nur
Kopist genannt.
vgl.
Kanzleiverwandte.
Sachhinweis:
Ruhnke,Hofmusikkoll. 106-108.
Wort danach: Kanzleikorrespondent
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