Wort davor: Kanzleikonzipient

Kanzleikonzipist
Erklärung: wie Kanzleikonzipient, häufiger nur Konzipist gebraucht.
vgl. Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleikopie

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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