Wort davor: Kanzleikonzipient
Kanzleikonzipist
Erklärung:
wie Kanzleikonzipient, häufiger nur Konzipist gebraucht.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
in vnser [herzoglichen] newen rath-stubenn fruw zu uerrichtungk vnserer aygenen vnd priuatsachenn vnnd nach mittagk in der newen cantzley zu uerabschaidung der supplicationen vnnd
parteyenn hendell zu samen kommen, auch vnsere cantzley concepisten indem supplications rath
Datierung: 1569
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 316
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Kanzleikopie
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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