Wort davor: Kanzleikonfirmation
Kanzleikonklusum
Erklärung:
Beschluß (B II) der österreichischen Hofkanzlei.
vgl.
Kanzleiabschied.
- Belegtext:
solle er taxator einigen neuen vorhin nie gewöhnlichen ausgaben ohne des hofraths special- anschaff- oder bewilligung sich nicht unternehmen, ... bis nicht solche vorhero durch ein canzleiconclusum placidiret
Datierung: 1722
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 385
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Wort danach: Kanzleikonsultation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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