Wort davor: Kanzleikollektur

Kanzleienkommissar
Erklärung: Bed.?
vgl. Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleikonfirmation

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten