Kanzleiklepper
Erklärung:
Läufer, Bote einer Kanzlei.
sprachliche Erläuterung:
zu kläppern, kleppern = klappernd schlagen (vgl. DWB. V 975f. und 1149; Kluge20 377).
vgl.
Kanzleiverwandte.
Wort danach: Kanzleiknecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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