Wort davor: Kanzleikalender
Kanzleikammer
Kanzleikammer (I)
Erklärung:
wie Kanzleistube (I).
- Belegtext:
diejenigen [schreiber], so noch vnbestattett, kein nacht auß der cantzlei cammer [ein Wort?] schlaffen, damitt man sie, wen es vonnoetten, jederzeitt wisse zu findenn
Datierung: 1578
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 419
- Datierung: 1605
Fundstelle: ZWestf. 59, 1 (1901) 163
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
frevelhafte personen ..., welche in die kanzeleikammer ... einzuschleichen ... strafbarer weise sich unterfangen
Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 699
Kanzleikammer (II)
Erklärung:
wie Kanzlei ( B I und II).
- Belegtext:
"wurde die kanzleykammer, die höchste Behörde der Burggrafschaft, die zugleich verwaltungsrechtliche wie richterliche Funktionen betätigte,
in eine justitzkanzlei, in ein Gericht 2. Instanz umgewandelt"
Datierung: um 1800
Fundstelle: FriedbergGBl. 5 (1922) 63
Wort danach: Kanzleikämmerling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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