Wort davor: Kanzleijura
Kanzleijurisdiktion
Erklärung:
Gerichtsbarkeit der osnabrückischen Land- und Justizkanzlei.
- Belegtext:
ist in obgemeldter interims-verordnung ... versehen, daß, wan in dergleichen sachen ... etwas bey einem andern gericht eingefuehret wuerde, sollen die cantzley rhaete, auf erhaltene nachricht, solche
von denenselben zu avociren, vollenkommentlich berechtiget seyn. man will nun nichts anders vermuhten, als daß dieses von andern weltlichen landtgerichtern, welche der cantzley-jurisdiction
unterworffen vnd respectu cancellariae judicia inferiora seyn, alleinig, nicht aber von dem officialat-gericht zu verstehen sey
Datierung: 1714
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 489 Anm.
Wort danach: Kanzleikabinett
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten