Wort davor: Kanzleiische
Kanzleijunge
Erklärung:
ein junger Mann, der als (vereidigter) niederer Kanzleibedienter untergeordnete Hilfsdienste in einer
Kanzlei leistet.
vgl.
2Gehilfe,
1Junge (A),
Kanzleiverwandte.
Kanzleijunge (I)
Erklärung:
Tätigkeit und damit in Zusammenhang stehende Dienstpflichten.
- Belegtext:
vom ambt der cantzley jungen. die cantzley jungen sollen sich bevleißgen, das sie morgens ... zum fruisten vff der cantzley seien vnd die cantzley jderzeitt
schlussig, woll verwartt, sauber ... gehalten werde, sie sollen auch ... alle ding ordentlicher weise verwaren ... vornemblichen aber sollen sie auff die liechter ... gutte achtung geben, ... alles was
ihnen abzuschreiben odder sonsten zuuerzeichnen beuolhen wurdt, sollen sie vleißig, correct vnd in einem gutten leserlichen buchstaben schreiben vnd jderzeitt trewlich vnd vleißig vff die cantzley wartten,
auch ohne vorwissen der doctorn odder secretarien daraus nicht spaciren noch die nacht anderswo schlaffen, damitt man sie jderzeitt zu finden wiesse, auch sonsten ingemein demjenigen, was sie ... geheissen
werden, ... getrewlich vnd mitt vleiß nachkommen
Datierung: 1566
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 290
[weitere Angaben: ebd. 294]
- Belegtext:
soll auch ein sonderlicher cantzley junge, der auf die cantzley vnnd die cantzleygesellen zu warttenn, auch ein zu heitzen vnd der gleichenn befehlich zuthun habe, gehaltenn werdenn,
der zu gleich vnd nebenn vnsernn cantzley schreibern mit gebuehrlich aydtspflicht eingenommen vnd vns verwandt gemacht werde, nemblich das ehr vnd sie getreulich handeln, vnd was ihnen vertrawet oder
sie sonsten in vnserer cantzlej sehen, hoeren, schreiben, lesen vnd erfaren, bis in ihre grubenn verschwigen halttenn, vnserm cantzler, vnd andern vnsern raethen, gebuehrliche ehrerpietung vnd gehorsam
leisten vnd vnser bestes jeder zeitt wißenn vnd befordern wollen
Datierung: 1569
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 321
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1573
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 338
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1573
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 344
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: um 1580
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 360
- Datierung: um 1580
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 363
- Belegtext:
die laggeien, trometer, sahlknecht und ... der canzleyjung sollen auff die obern disch, allß frauenzimmer[-], truchsäßen[-] und räthe[-] oder secretariendisch, mit eßen aufftragen
und auffsetzen, einschencken und auffheben auffwarten
Datierung: 1581
Region/Autor/Textsorte:
Zweibrücken
Fundstelle: Kern,HofO. II 197
- Belegtext:
soll durch den cantzley knecht oder jungen, wan men esset oder zur nachts ruhe gehet, die cantzlei mit einem sunderlichen aufsehen verwarlich geschlossen,
auch zu gepurender zeit des morgens, nachmittags vnd abendts durch innen geoffenet werden
Datierung: 1588
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 25
Kanzleijunge (II)
Erklärung:
Entlohnung.
vgl.
Kanzleibesoldung.
- Belegtext:
solches [cantzlei gefelle] vnnd was sunst in die cantzlei verehret wirdet, soll von einem der secretarien ... empfangen, vffgeschriebenn vnd in eine lade ... geworffen vnnd alle halbe jar außgedeilet
werden. vnd donon [!] solle denn halben teil vnser cantzler haben, die andere helffte sollen die vier secretarien vnder sich teilen, sie sollenn aber dem cantzlei
jungen ... altzeit eine verehrung thun nach ihrem gefallen
Datierung: 1573
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 346
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1597
Fundstelle: QFSchleswHG. XV 30
[weitere Angaben: Verzeichnis der zu verpflegenden Hofdienerschaft]
- Belegtext:
einen canzley jungen, [dem] ... wir ueber freyen tisch auch die gewoehnliche hoffkleidung gleich andern vnsern dienern wollen geben ... lassen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 380
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: MLiv. II Mitau 19
[weitere Angaben: bez. Kleidung]
- Datierung: 1612
Fundstelle: Westphalen,Mon. IV 1190
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 1620
Fundstelle: QFSchleswHG. XV 81
- Datierung: 1624
Fundstelle: QFSchleswHG. XV 257
[weitere Angaben: Kostgeldordnung]
- Datierung: 1652
Fundstelle: QFSchleswHG. XV 238
[weitere Angaben: bez. Kleidungsgeld]
Wort danach: Kanzleijungendienst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten