Wort davor: Kanzleiintrade
Kanzleiinventar
Erklärung:
Verzeichnis über alles, was in einer Kanzlei aufbewahrt wird, vorwiegend über die Kanzleiakten.
vgl.
Kanzleibuch (II).
- Belegtext:
kanntzlei-inventari. und was sachen der [Registrator] ... in die cantzlei truhen legt, die solle er albegen in dez herrn Tr. inventari puech einschreiben
Datierung: nach 1523
Fundstelle: NÖStatthalterei 37 Anm. 6
- Belegtext:
zu solcher aufrichtung der cantzlei und gewelbinventari, registraturn und abschreibung der ... genöttigsten brief und handlungen haben wir [Markgraf] ... H.K. ... geordnet
Datierung: 1533
Region/Autor/Textsorte:
fränkisches Hohenzollern
Fundstelle: ArchZ. 10 (1885) 51
[weitere Angaben: vgl. 50f.]
Wort danach: kanzleiisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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