Wort davor: Kanzleiinsinuation
Kanzleiinspektor
Erklärung:
Kanzleibedienter mit Aufsichtsbefugnissen.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
bey groessern collegiis und staerker besetzten canzelleyen, wird einem der aeltesten und zuverlaeßigsten cancellisten die besorgung dieser distribution und die aufsicht ueber die richtige ablieferung
der mundorum unter dem titel eines canzelley-inspectoris aufgetragen
Datierung: 1781
Fundstelle: CJFrid. III 5 § 87
[weitere Angaben: vgl. ebd. § 97]
- Belegtext:
der zweyte empfaenger, an welchen der vorschuß-rendant zahlung zu leisten hat, ist der canzeley-inspector. dieser muß alles bey dem collegio erforderliche stempel-papier liefern;
und es muß ihm zu dessen anschaffung ein bestaendiger ... vorschuß aus der salarien-casse gegeben werden. der canzeley-inspector haelt ueber diese zu liefernde stempel eine specification
Datierung: 1781
Fundstelle: NCCPruss. VII 357
[weitere Angaben: vgl. ebd. 358]
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
expedirt in der regel jeder assistent die von ihm an die parthey, wegen naeherer information u.s.w., erlassene verfuegungen im concept bei seinen manual-acten und laeßt sie unter direction des canzlei-inspectors mundiren, vollzieht das mundum und sorgt fuer die abgabe
Datierung: 1792
Fundstelle: v.Massow,Dienst 13
- Belegtext:
im civil- und justizdienst ... muß also der canzlist dasjenige befolgen, was ihm der canzlei-inspector ... befiehlt
Datierung: 1792
Fundstelle: v.Massow,Dienst 18
- Fundstelle: StatJbRhHessen 1824 S. 315
Wort danach: Kanzleiinstanz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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