Wort davor: Kanzleihüter
Kanzleiindividuum
Erklärung:
niederer Kanzleibedienter.
sprachliche Erläuterung:
meist pluralisch gebraucht für eine Mehrheit von Kanzleipersonen niederen Ranges.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
die secretarii, concipisten und canzleiindividua, so bis anhero bei der bancalitat in der militar- und schulden-expedition gebraucht worden seind
Datierung: 1744
Fundstelle: Kretschmayr-Walter II 4
- Belegtext:
mit obgedachten räthen, secretarien, concipisten und canzleiindividuis seind ... alle ... in das militare einschlagenden geschäften [der Hofkriegskanzlei], ausser dem justizwesen, zu bestreiten
Datierung: 1745
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 434
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- Belegtext:
eine hinlängliche anzahl der subalternen kanzley- und registratur-individuen
Datierung: 1782
Fundstelle: Kretschmayr-Walter IV 75
- Datierung: 1795
Fundstelle: Rott,Podersam 436
- Belegtext:
[Übschr.:] kanzellei-individuen
Datierung: 1797
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 182
- Fundstelle: KurpfBairRegbl. 1805 Sp. 411
- Datierung: 1808
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 202
Wort danach: Kanzleiinsiegel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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