Wort davor: Kanzleihofsekretär

Kanzleihüter
Erklärung: niederer Kanzleibedienter, der die Aufsicht über die Türen einer Kanzlei hat.
vgl. Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleiindividuum

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten