Wort davor: Kanzleiherr

Kanzleiherrenleute
Erklärung: Bezeichnung für untergeordnete Sekretäre in der dänischen Kanzlei in Kopenhagen.
vgl. Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleihof

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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