Wort davor: Kanzleiherkommen

Kanzleiherr
Erklärung: allgemeine Bezeichnung für einen Kanzleibedienten höheren Ranges.
vgl. Kanzleiverwandte.
Sachhinweis: Nürnb./ArchZ. 10 (1885) 176.

Wort danach: Kanzleiherrenleute

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