Wort davor: Kanzleihaus

Kanzleiheizer
Erklärung: niederer Kanzleibedienter, der die Öfen in einer Kanzlei zu heizen hat.
vgl. Kammerheizer, Kanzleiverwandte, Stubenheizer.
Sachhinweis: Gross,Reichshofkanzlei 115f., 230f.

Wort danach: Kanzleiherkommen

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