Kanzleiheizer
Erklärung:
niederer Kanzleibedienter, der die Öfen in einer Kanzlei zu heizen hat.
vgl.
Kammerheizer,
Kanzleiverwandte,
Stubenheizer.
Sachhinweis:
Gross,Reichshofkanzlei 115f., 230f.
Wort danach: Kanzleiherkommen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten