Wort davor: Kanzleihandbuch
Kanzleihandel
Kanzleihandel (I)
Erklärung:
wie Kanzleigeschäft, von einer Kanzlei betriebener
Handel (VII-IX), meist pluralisch gebraucht.
- Belegtext:
[Aufschrift eines Kanzleibuchs:] cannczleyhenndel
Datierung: 1478
Fundstelle: KanzlBKFriedr. 79
- Belegtext:
[mit dem Kanzler soll der Hofmeister] alle rats- und kanzleihändel und geschäft [unter sich haben]
Datierung: 1541
Region/Autor/Textsorte:
Mainz
Fundstelle: ArchHessG.2 15 (1928) 568
- Belegtext:
er [cantzleyschreyber] soll geloben ..., was ime ... unser [königlicher] cantzler und in seinem abwesen der verwalter, deßgleichen ... die secretarien in cantzleyhendeln
zu schreyben ... bevelhen unvertzogenlichen zu schreyben
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Vorderösterreich
Fundstelle: MittDmEls.2 23 (1911) 450
- Belegtext:
der kurfürst zu Sachsen entschlossen, ihnen [geheime Räte] nicht allein bei den kanzleihändeln ... zu gebrauchen
Datierung: 1556
Fundstelle: NArchSächsG. 61 (1940) 181
- Belegtext:
wolten ... ire churfstl. gnaden [Erzbischof von Mainz] ... der canzleihendel halb jherliche wissenschaft [haben]
Datierung: 1559
Fundstelle: Gross,Reichshofkanzlei 261 Anm. 3
- Belegtext:
wann [der Kanzler] ... die cantzley- und gemeine hendel vorrichtet und alle brief gelesen [hat]
Datierung: 1566
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: ArchivarHistoriker 298 Anm. 74
- Belegtext:
die canzleihendel von tag zu tage sich mehr häufen
Datierung: 1584
Fundstelle: ArchSächsG. 2 (1864) 9
- Datierung: 1599
Fundstelle: QFSchleswHG. XV 39
- Datierung: 1607
Fundstelle: ActaBrandenb. III 216
- Datierung: 1747
Fundstelle: Glaffey,Schreibart Vorrede zur 1. Auflage
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Kanzleihandel (II)
Erklärung:
pluralisch auch gebraucht in der Bedeutung: Akten zu Kanzleihandel (I) (vgl. Handel
X).
vgl.
Kanzleiausfertigung.
- Belegtext:
soll ... ain jeder der ... secretarien ... die canzlei händl in gueter sorg und verwarung halten ... und ... die ... canzleihändel [sollen]
ime [dem Kanzler] nahent bei der hand sein
Datierung: 1528
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 244
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
die canntzley vnnd andere henndel ... gegenn Weymar bracht
Datierung: 1547
Fundstelle: Kettmann,KursächsKanzleispr. 68
- Datierung: 1559
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 296
[weitere Angaben: ein Wort?]
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1565?
Fundstelle: BeitrSteirG. 37/40 (1914) 41
- Belegtext:
soll unser registrator ... [ausgeliehene Akten und dergleichen] in ein sonderes darzu verordnetes buch aigentlich auffschreiben, damit man solches wieder zu fordern und unsere cantzley-haendel zu ergaentzen wueste
Datierung: 1570
Fundstelle: SammlReichshofrat 270
- Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Kursachsen
Fundstelle: ForschMdArch. 81
- Belegtext:
ihr [secretarienn vnnd cantzellistenn] sollet ... schwerenn, daß ihr ... die heimblichkeit der rahtstubenn vnndt cantzley, alß gefaster vrtheill, eingebrachter schreibenn, gehaltener protocollenn, beschloßener
concipirter befelche vnndt andere cantzley hendell, niemandts eroeffnen vorleßen oder leßen laßen ... wollet
Datierung: 1613
Fundstelle: HessSamml. III 725
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Wort danach: Kanzleihändellade
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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