Wort davor: Kanzleihandlung
Kanzleihandschrift
Kanzleihandschrift (I)
Erklärung:
wie Kanzleihand (I).
vgl.
Handschrift (I),
Kanzleistil.
- Belegtext:
in ansehung derer bey manchen expeditionen vor der nahmens-unterschrifft hergehenden curialien muß der, so das mundum verfertiget, genau acht haben, daß er nicht mehr noch weniger davon schreibe, als
von der cantzley-hand-schrifft solle geschriben werden
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 275
- Belegtext:
die gleichfoermigkeit einer schoenen canzley-hand-schrifft
Datierung: 1751
Fundstelle: Moser,KlSchr. I 507
- Belegtext:
was mit fractur- und canzleyhandschrifft geschrieben werden muß, darinn muß dem herkommen nachgegangen werden
Datierung: 1751
Fundstelle: Moser,KlSchr. I 510
- Belegtext:
so haben ihre churfuerstl. durchl. jedoch in anbetracht ... zukuenftig beßerer bestellung deren gesammten kanzleyen sich bewogen gefunden, ... den hoechsten befehl ... dahin zu ertheilen, daß all und
jede kanzelisten, welche bey denen collegien aufgenommen werden, von dem secretariat ... gaenzlich ausgeschlossen seyn und keine hoffnung, vielweniger einiges recht, dahin zu gelangen ..., sich anmassen,
sondern lediglich der recht- und schoenschreibkunst widmen, sohin der gleichfoermigkeit einer vorzueglich schoenen kanzleyhandschrift befleißigen ..., sohin auch zu den secretariats-stellen
ohne absondere ruecksicht und bewegursachen keine subjecta aus den kanzelisten ausgewaehlet ... werden sollen
Datierung: 1791
Fundstelle: KurpfSamml. V 18
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Kanzleihandschrift (II)
Erklärung:
wie Kanzleihand (II).
vgl.
Kanzleiausfertigung.
- Belegtext:
der ... landtags-abschied, wenn solcher in originali oder vermittelst beglaubigung der cantzley-handschrifft vorgelegt wird
Datierung: 1765
Fundstelle: Cramer,Neb. 50 S. 152
- Belegtext:
diese verpflichtete kanzley-handschrift wird ... sich als eine gueltige traktaten-abschrift behaupten
Datierung: 1786
Fundstelle: Montag,AbteiEbrach 108
Kanzleihandschrift (III)
Erklärung:
Unterschrift(?, vgl. Handschrift II; oder oben zu II
gehörig?
vgl.
Handunterschrift,
Handunterzeichnung,
Handzeichen (I).
- Belegtext:
geheime kanzleihandschrift
Fundstelle: KurBadRegBl. 1 (1803) nr. 2
Wort danach: Kanzleihaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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