Wort davor: Kanzleigut
Kanzleigutachten
Erklärung:
von einer Kanzlei abgegebene sachverständige Stellungnahme.
vgl.
Gutachten (II),
Kanzleimeinung,
Kanzleireferat,
Kanzleivortrag,
Kanzleivotum.
- Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 874 Anm.
[weitere Angaben: ebd. 1009 Anm.]
- Belegtext:
[die] direktorial-personen ... approbiren oder verwerfen die canzley-gutachten entweder durch die mehrheit oder einmuethigkeit der stimmen, und aus diesen
wird ... der schluß von den orts-consulenten gemacht
Datierung: 1789
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. XI 441
Wort danach: Kanzleihaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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