Wort davor: Kanzleigewalt

Kanzleigewölbe
Erklärung: Aufbewahrungsort für das amtliche Schriftgut einer Kanzlei.
vgl. Gewölbe (II 1), Kanzlei (C), Kanzleiarchiv.

Wort danach: Kanzleigewölblein

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