Wort davor: Kanzleigesetz
Kanzleigesinde
Erklärung:
wie Kanzleipersonal.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
der herren räthe, hofjungkeren, canzeley- und anderen hofgesindes verschriebenes und vermachtes rathgeldt und besoldungen de anno 1634
Fundstelle: QFSchleswHG. XV 220
- Datierung: 1808
Fundstelle: Cleß,KirchlLGWürt. II 2 S. 403
Wort danach: Kanzleigewalt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten