Wort davor: Kanzleigerichtsverwandte

Kanzleigeschäft
Erklärung: Angelegenheit, für deren Bearbeitung eine Kanzlei zuständig ist, pluralisch gebraucht für den Aufgabenbereich einer Kanzlei überhaupt, im allgemeinen Sinne die (meist in einer Kanzleiordnung geregelte) Tätigkeit einer Kanzlei.
vgl. 1Geschäft (II), 1Geschäft (IV).

Wort danach: Kanzleigeselle

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