Wort davor: Kanzleigerichtshof
Kanzleigerichtssache
Erklärung:
an einem Kanzleigericht (I) anhängige Rechtssache.
- Belegtext:
nachdem das in unserm herzogthum Holstein uebliche ober-amt-gericht ... nur zu gewissen zeiten ... gehalten, darueber aber die justitz fuer unsere unterthanen mit ... merklichen schaden manchmahl protrahiret
worden, so haben wir [Herzog] ... fuer gut befunden, daß die ober-amt-gerichtssachen denen ordinairen cantzeley-gerichts-sachen annectiret, quartaliter vorgenommen und entschieden werden sollen
Datierung: 1737
Fundstelle: CCHolsat. I 42
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Wort danach: Kanzleigerichtstäfelein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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