Wort davor: Kanzleigerechtsame
Kanzleigericht
Sachhinweis:
zB. Schwartz,Zivproz. 23-384, 433-576 passim.
Kanzleigericht (I)
Erklärung:
seltenere Bezeichnung für eine Kanzlei (B II).
vgl.
1Hofgericht (V 3),
Kammergericht (II 1).
Kanzleigericht (I 1)
Erklärung:
zu Begriff und Bezeichnung.
- Belegtext:
"im Jahre 1474 wurde in Würzburg ein neues Gericht in der [fürstlichen] Kanzlei, das sogenannte kanzleigericht, errichtet"
Fundstelle: SchrrBayrLG. 54 S. 129
- Belegtext:
"die Zusammensetzung dieses [des württembergischen] Hofgerichts zeigt, daß wir's hier mit dem Hofgericht alter Art zu tun haben, das vermutlich in Württemberg ... wie anderswo ... vom
Landesherrn in Person oder durch einen von Fall zu Fall bestimmten Vertreter, meist einen der höchsten Beamten, an seinem Hof, in seiner Kanzlei - weshalb man es manchmal als kanzleigericht
bezeichnet - mit einigen Männern seines Vertrauens ... als Beisitzern abgehalten wurde ... dieses Hofgericht nunmehr neben seiner hergebrachten richterlichen Tätigkeit auch Berufungssachen zu entscheiden hat"
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 48 (1928) 6
- Belegtext:
die deutsche kanzelei erhielt fortan [nach 1806] die benennung: schleswig-holsteinische kanzelei. bei dem holsteinischen obergerichte fielen die besonderen benennungen oberamts- und kanzeleigerichte weg
Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. III 164
- Belegtext:
"als solcher [Provinzialgerichtshof] fungierten zahlreiche Mittelgerichte, die teils regierung hießen, teils salgericht, hofgericht, kanzleigericht
genannt wurden"
Fundstelle: Döhring,Rechtspflege 8
- Belegtext:
"die offizielle Behördenbezeichnung [der ostfriesischen Kanzlei, die bis 1720 nicht nur die oberste Verwaltungsbehörde, sondern bis 1593 auch das oberste Gericht des Landes in Zivil- und
Kriminalsachen war] lautet kanzlei oder hofkanzlei, wenn gelegentlich in Gerichtsakten auch die Benennung kanzleigericht vorkommt"
Fundstelle: VeröfflNdsächsArch. V 205
[weitere Angaben: vgl. ebd. 204]
Kanzleigericht (I 2)
Erklärung:
Einzelheiten zu Organisation, Zuständigkeit und Verfahren.
- Belegtext:
cantzlei gerichte. an der cantzlei gerichte sein richter vnd vrtailere die furstlichen räthe, gaistliche vnd weltliche. die richten in veranlassten vnd allen anderen sachen, die
appellationweis von dem landgericht vnd anderen des stiffts stat- oder dorfgerichten dahin komen vnd mer dan x fl. antreffen
Datierung: vor 1550
L. Rockinger, Magister Lorenz Fries zum fränkisch-wirzburgischen Rechts- und Gerichtswesen/MAbh. 41, 3 S. 214
[weitere Angaben: vgl. ebd. 214-216 und 224]
- Datierung: 1618
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: Schwartz,Zivproz. 370
- Datierung: 1637
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 50
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
es soll ... von unsern im fuerstenthum Grubenhagen zur regierung verordneten landdrosten und raethen als allen unmittelbaren unter-gerichten in aemtern und staetten unserer gesamter fuerstenthuemer,
graf- und herrschaften ohne unterscheid an uns und unser fuerstliches cantzley-gericht ... mit bestande appelliret ... werden
Datierung: 1656
Fundstelle: CCLuneb. II 1 S. 323
- Datierung: 1657
Fundstelle: HadelnPriv. 275
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- Belegtext:
würde auch eine sache fürfallen, darinn der director oder ein cantzley-raht zuvor advociret oder consuliret hätte oder daß er dem einen oder andern streitenden theil mit naher blutfreund- oder schwiegerschafft
verwand wäre oder sonsten jure möchte können recusiret werden, so soll derselbige solches unsern cantzley gerichte anmelden und der sachen mit referiren oder conreferiren ... müßsig gehen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 56
- Belegtext:
sollen ihre [der ausländischen Prozeßparteien] schrifften durch einen unsers cantzley-gerichts advocaten unterschrieben und produciret werden
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 58
- Belegtext:
das juramentum suppletorium, wann sich darzu der eine oder der ander zu verstatten bittet, soll unser cantzley-gericht nach befindung zu lassen oder ex officio solches nach gelegenheit der sache und umstände ... erkennen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 65
- Belegtext:
nach befundener qualification und geschicklichkeit die approbation [der Notare] erfolgen und, wann sie unserm cantzleygerichte mit eydes-pflichten sich verwandt
gemachet, ihre nahmen in die matriculam der approbirten notarien gesetzet und ihre instrumenta, documenta und andere expeditiones angenommen ... werden soll[en]
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 65
- Belegtext:
wir [Herzog] ... unserm cantzley-gericht befohlen [haben], die stadtvöigte [an den Untergerichten] fleißig
zu examiniren, damit dabey allein qualificirte gelassen und ... dazu admittiret werden
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 69
- Belegtext:
daß die unter-gerichte sich derselbigen einwürffe und daher vorenthaltener und nicht ausgegebener acten gäntzlich eussern und enthalten und ihre exceptiones, so sie deswegen zu haben vermeinen, in unserm
cantzley-gerichte für und beybringen und darüber rechtmeßiger erkäntnüs erwarten sollen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 70
- Belegtext:
zum fall auf unbewegliche güter wäre geklaget und darauf sequestrato fructuum würde gebeten, hat unser cantzley-gericht nach gelegenheit der sachen auch dieselbe zu erkennen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 73
- Belegtext:
es sollen ... in unserm cantzley gericht keine libelli articulati (jedoch fiscalische und criminal-sache ausgeschlossen ...) angenommen werden
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 74
- Belegtext:
damit aber die verhör und gütliche handelung bey unserm canzleygerichte so vielmehr frucht schaffen und die zeit nicht vergeblich zugebracht werde, so verordnen wir hiemit, daß
die partheyen beyderseits sich auf die erste citation, so auch sub poena contumaciae ergehen soll, in der persohn ... unausbleiblich einstellen ... sollen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 77
- Belegtext:
es sollen in unserm cantzlei-gerichte die sachen der armen-partheyen, so ihre armuht angeben und bescheiniget, einem unsern advocaten und procuratoren nach ihrer ordnung anbefohlen
werden, darin zu rahten, reden und mit treuen zu verhandeln
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 78
- Belegtext:
wir [Herzog] wollen ..., wann aus beschehener verhör und mündlichem vortrag oder in der sache vorher ergangenen acten sich befindet, daß die partheyen der geschichte halben einig,
oder unser cantzley-gericht sonsten daraus in facto gnugsam informiret, aber der eine oder ander theil zu vorgeschlagenen billigen mitteln sich in güte nicht accommodiren wil,
daß alsdann dasjenige, so in facto richtig, durch einen bescheid soll definiret ... werden ...; solte sich ... bey verhör der sachen eräugen, daß die partheyen in der ganzen sachen oder in etlichen puncten
des facti halber nicht einig und also ferner ausführung von nöthen, ... wir dann hierzu ... wollen, daß beyde parteyen auff solchen fall alsobald bey der gütlichen verhör ihre etwa habende exceptiones
dilatorias fürbringen und unser cantzley-gerichte der gebühr und befindenden umbständen nach hierin alsobald interloquiren soll, so sollen die sachen nach befundener beschaffenheit
entweder zu summarischen oder ordentlichen process alsbald veranlasset werden
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 78
- Belegtext:
stehet ... zu unsers cantzley-gerichts ermessigung, in welcherley theil des gerichts von ambtswegen, ob ante vel post litis contestationem oder auch ante vel post conclusionem
causae, derselbe [Eid] zu deferiren
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 79
- Belegtext:
es sollen in unserm cantzlei-gerichte die sachen der armen-partheyen, so ihre armuht angeben und bescheiniget, einem unsern advocaten und procuratoren nach ihrer ordnung anbefohlen
werden, darin zu rahten, reden und mit treuen zu verhandeln
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 79
- Belegtext:
soll darauf unser cantzley-gericht juramentum in litem deferiren und, welcher gestalt und wie hoch derselbige, welcher zum eyd verstattet, deswegen schweren soll, determiniren
und, wann gleich solcher eyd abgeleget, nichts destoweniger die sämtlichen acta und dero umstände dabey in fleißige acht nehmen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 87
- Belegtext:
da aber die sequestratio ex officio fürgenommen und sowohl der eine als der ander theil cautionem offeriren würde, wird unser cantzley-gerichte summarie cognosciren, ob dem einem
oder andern und welchen theil unter ihnen oder auch keinem theil auf angebottene caution der besitz zu lassen sey
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 93
- Belegtext:
die zeugen-verhör [in peinlichen Prozessen] sollen von zweyen, zum wenigsten vor einem raht und secretario, oben auff der cantzley ... oder auch an orth und enden, da die zeugen
wohnen, ... sonsten nach gut befinden unsers cantzeley-gerichtes geschehen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 95
- Belegtext:
damit ... die obberührte abtretung der güter auffrichtig geschehen und die gläubiger und bürgen dadurch nicht zu viel vervortheilet werden mögen, so soll erstlich der schuldner, so zur cession gestattet
werden will, vor unserm cantzley-gerichte selbst erscheinen und eine warhaffte verzeichnis seiner creditoren ... übergeben und daneben bitten, ihn zur abtretung und cession kommen zu lassen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 97
- Belegtext:
ist unser [fürstlicher] ... befehl, daß die acta in solchen fällen [deß ... böthens und segensprechens, auch anderen aberglaubischen dingen] zu einhohlung eines rechtlichen informats
allemahl an unser kanzley-gericht ... geschicket ... werden sollen
Datierung: 1683
Fundstelle: MecklEinzeldarst. VI 114
- Belegtext:
wird maenniglichen, die vor ...cantzeley-gerichten ... zu thun ... haben, auch auf solches ... abgeladen werden, ... kund gethan, daß sie in ... verordneten jaehrlichen juridicis
... ohne weitere notification bey unserm canzeley-gerichte ... zu erscheinen schuldig ... seyn sollen
Datierung: 1696
Fundstelle: CCHolsat. I 41
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1724
Fundstelle: BrschwLO. II 569
- Datierung: 1730
Fundstelle: Moser,Landeshoheit 246
- Belegtext:
[Übschr.:] circular-rescript ... betreffend die combination des ober-amt-gerichts mit dem cantzley-gerichte, vom 30. aug. 1737
Datierung: 1749
Fundstelle: CCHolsat. I 42
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wann die partheyen mit dem erkenntniß des accisegerichts in ... schuld- und andern civil- und personal-sachen nicht zufrieden seyn sollten, so stehet ihnen frey, die gewoehnlichen suspensiv-mittel ...
auf die bey andern untergerichten gewoehnliche art zur hand zu nehmen, wenn sie aber mit denen solchergestalt erfolgten ausspruechen des accisegerichts sich nicht begnuegen wollen, so bleibt ... unbenommen,
an die obern justiz-collegia der fuerstl. canzley- und hofgericht zu appelliren
Datierung: 1785
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. III 29
Kanzleigericht (II)
Erklärung:
Verhandlung, Sitzung des Kanzleigerichts (I).
vgl.
1Gericht (IV),
Kanzleisession.
Kanzleigericht (III)
Erklärung:
Übersetzung für das englische court of chancery.
vgl.
Kanzleigerichtshof.
Wort danach: Kanzleigerichtsakte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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