Wort davor: kanzleigerecht

Kanzleigerechtigkeit
Erklärung: von einer Kanzlei erhobene Gebühr ( Gerechtigkeit IV), wie Kanzleigebühr.

Wort danach: Kanzleigerechtsame

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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