Wort davor: kanzleigerecht
Kanzleigerechtigkeit
Erklärung:
von einer Kanzlei erhobene Gebühr ( Gerechtigkeit
IV), wie Kanzleigebühr.
- Datierung: 1559
Fundstelle: HagenauStatB. 260
- Belegtext:
[für das Messeprivilegium an] goldgulden und schnur und canzleigerechtigkeit 8 goldgulden [zu entrichten]
Datierung: 1559
Fundstelle: Hasse,LeipzMesse 31
- Belegtext:
er [Kanzleisekretär] ... der cantzlei-verfelle und -gerechtigkeitt mitt genießen sohle
Datierung: 1581 (oder wenig später)
Fundstelle: ZWestf. 59, 1 (1901) 140
- Datierung: 1610
Fundstelle: Wehner,HofgRottw. 27
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Kanzleigerechtsame
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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