Wort davor: Kanzleigehilfe
Kanzleigeld
Erklärung:
(weniger gebräuchlich für) Kanzleigebühr.
vgl.
Geld (IV 14).
- Belegtext:
wir [Kaiser] Friedrich ... bekennen daz uns ... U.v.P. ... romischer kanntzler ... von dem kantzleygelt ... ze geben schuldig ist ...
Datierung: um 1470
Fundstelle: MIÖG. 8 (1887) 11 Anm. 200 g
- Belegtext:
[für einen Urteilbrief] ... in abslag canczliegelt
Datierung: um 1474
Fundstelle: MIÖG. 8 (1887) 42 Anm.
- Belegtext:
[in der Wahlkapitulation verspricht der Kaiser: wir ... wellen] sie, die churfursten und ander desselben reichs stende, mit den reichstegen, canzleigelt,
nachraisen, auflegen oder steur unnotturftiglich und on redlich, tapfer ursach nit beladen noch besweren
Datierung: 1519
Fundstelle: Zeumer,QS.2 310
[weitere Angaben: ähnlich in den späteren Wahlkapitulationen, auch bezüglich des Reichskammergerichts und des Reichshofrats]
Faksimile
- Belegtext:
bey diesem hohen gerichte will der kayser niemand mit cantzley-geld oder mit taxgefaellen beschweren
Datierung: 1711
Fundstelle: RAbsch. IV 244
Faksimile
- Belegtext:
ein neuadelicher muss 2000 fl. für die reception [in der Ritterschaft], dem director 400 fl. nebst kanzlei- und bibliothekgeldern zahlen
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 412
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kanzleigemach
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten