Wort davor: Kanzleigefällregister
Kanzleigeheimnis
Erklärung:
geheime Kanzleisache.
vgl.
Geheimnis (I).
- Belegtext:
achtung haben, daß ... keine cantzley-geheimniß zu veracht der cantzley außgetragen werden
Datierung: 1683
Fundstelle: Uffenbach(1) 66
[weitere Angaben: vgl. Hanzely,Reichshofrat I 69, Quelle aus dem 16. Jh., dort aber wohl zwei Wörter]
- Datierung: 1704
Fundstelle: CAustr. I 244
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
sollen ... die secretarii und alle ... canzley-verwandte und bediente ... alle ... canzley-geheimnüssen der obristen justiz-stelle ... verschwiegen halten
Datierung: 1763
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 391
- Datierung: 1764
Fundstelle: Fladt,Registratur. 87
- Datierung: 1800
Fundstelle: JbWien 11 (1954) 124
- Datierung: 1830
Fundstelle: Gaupp,EvKircheWürt. I 106
Wort danach: Kanzleigehilfe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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