Wort davor: Kanzleigebührentaxe

Kanzleigefälle, Kanzleiengefälle
Erklärung: wie Kanzleigebühr, früher mehr gebraucht als Kanzleigebühr.
vgl. Gefälle (I).

Kanzleigefälle (I)
Erklärung: Festsetzung.
vgl. Kanzleigebühr (II), Kanzleigebührentaxe.

Kanzleigefälle (II)
Erklärung: Einnahme, Rechnungslegung, Registrierung und Verwahrung.
vgl. Gefällseinnahme, Gefälleinnehmer, Gefälllieferung, Gefällverwalter, Gefällverwaltung, Gefällverweserei, Kanzleigebühr (III), Kanzleigebührabnahme.
Kanzleigefälle (III)
Erklärung: Verwendung, Nutzung (vgl. Kanzleigebühr IV).
vgl. Kanzleibesoldung.

Wort danach: Kanzleigefällregister

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