Wort davor: Kanzleigebührensache
Kanzleigebührentaxe
Erklärung:
gesetzlich bestimmte Höhe der Kanzleigebühr.
vgl.
Kanzleigebühr (II),
Kanzleigefälle (I),
Kanzleijura (I),
Kanzleisporteltaxe,
Kanzleitax(e) (I 2),
Kanzleitaxgebühr.
- Belegtext:
soll ... nichts mehr, als was die canzleygebuehren-taxe mit sich bringt, gefordert werden
Datierung: 1797
Fundstelle: NCCPruss. X 1091
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die vorlaeufig eingefuehrte stempel- und canzeley-gebuehren-taxe einer verfassungsmaeßigen genehmigung bedarf
Datierung: 1821
Fundstelle: Lohmann,HambRatschlüsse II 66
Wort danach: Kanzleigefälle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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