Wort davor: Kanzleigebührenkasse
Kanzleigebührnis
Erklärung:
wie Kanzleigebühr.
- Belegtext:
wir [Herzog] ordnen ..., daß ... die procuratores bey ihrem eyde, damit sie dem hof-gericht zugethan, die taxirte labores und andere cantzley-gebuehrnueß und schulden ... mit allem fleiß einfodern
Datierung: 1639
Fundstelle: BrschwLO. II 484
- Belegtext:
in lehnssachen fast gar keine concessiones mehr gesuchet werden, weil es denen parteien zu kostbar zu sein scheinet, gedoppelte jura, nämlich die sollicitaturen und ... kanzleigebührnisse zu Berlin ..., zu entrichten
Datierung: 1718
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. III 23
- Belegtext:
diese cancelley-gebuehrnisse [für die abloesung der bescheide] in 2/3, 1/3 oder 1/6 und keinen geringern sorten anzunehmen
Datierung: 1724
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1044 Anm.
- Datierung: 1766
Fundstelle: Cramer,Neb. 64 S. 111
- Datierung: 1774
Region/Autor/Textsorte:
Fulda
Fundstelle: Moser,JustizVerf. II 541
Wort danach: Kanzleigebührensache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten