Wort davor: Kanzleigebührabnahme
Kanzleigebührenkasse
Erklärung:
Einnahmestelle für Kanzleigebühren.
- Belegtext:
groschen, welcher fuer jeden thaler der von einer parthey zu entrichtenden canzley- und andern gebuehren zu besoldung der bey der canzley-gebuehren-casse angestellten bedienten erhoben wird
Datierung: 1793
Fundstelle: NCCPruss. IX 1662
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Wort danach: Kanzleigebührnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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