Wort davor: Kanzleigebäude

Kanzleigebrauch
Erklärung: (herkömmliche) Gepflogenheiten und Rechtsbrauch bei der Abwicklung der Kanzleigeschäfte, vor allem bezüglich Form und Stil der amtlichen Schriftstücke und bei Anwendung der Titulaturen; vom 18. Jh. an zunehmend vereinfacht.

Wort danach: kanzleigebräuchlich

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