Wort davor: Kanzleifundus
Kanzleigang
Erklärung:
Geschäftsgang in einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleidienst (II),
Kanzleiexpedition (I),
Kanzleigeschäft,
Kanzleiverrichtung,
Kanzleiversehung,
Kanzleiweg (I),
Kanzleiwesen.
- Belegtext:
ist ... in causis simplicis querelae, welche ad plenum oder vor alle raethe gehoerig und taeglich uebergeben werden, es jederzeit also gehalten, daß selbige, wann sie nicht summarie abgethan werden
koennen und zu einem foermlichen process sich veranlasset haben, an das commissionsgericht verwiesen und daselbst gerichtlich außgeuebet worden, damit man umb so fueglicher bey den ordinair und taeglichen
cantzleygang in extraiudicialibus nicht ueberhaeuffet seyen
Datierung: 1714
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 153 Anm. 21
- Belegtext:
da dann alles den gewoehnlichen canzlei-gang geht
Datierung: 1792
Fundstelle: v.Massow,Dienst 14
Wort danach: Kanzleigasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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